May
15
2008
   




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Jesus hat an unserer Stelle die Hölle besiegt!
Die Geschichte der Schweiz
Die Geschichte der Schweiz kann man mit der Keltenzeit beginnen lassen. Als Krieger, Händler und Gewerbetreibende kamen die Kelten im Laufe des ersten vorchristlichen Jahrtausends von Norden und Nordosten her in unser Land. Über die Zeit, in welcher sich die keltischen Helvetier dem Druck der Germanen ausweichend, in der Schweiz niederliessen, sind sich nicht alle Forscher einig.

Zur Zeit der Römer, deren Herrschaft sich nach dem misslungenen Auszüge der Helvetier nach Frankreich in der ganzen Schweiz durchsetzte, wurde das Gebiet des heutigen Kantons Zürich zu Gallien gerechnet. Was östlich lag, etwa jenseits der Linie von Stein bis Ricken, gehörte zu Ratien. In unserer Sprache lässt sich das Erbe der Römer bis heute verfolgen. Gewiss kam am Ende der Römerherrschaft die deutsche Sprache in die Schweiz immer mehr Einfluss, aber wir brauchen doch noch täglich viele ursprünglich lateinische Wörter, die im Sprachschatz der Alemannen Aufnahme fanden. So sind Ausdrücke wie Fenster, Kammer, Maurer, Pforte oder Speicher, römischen Ursprungs, ebenso mehrere mit dem Weinbau zusammenhängende Wörter, wie etwa Wein, Most, Essig und Trichter.


Von den Alemannen zur Eidgenossenschaft

Als im Zuge der germanischen Völkerwanderung die Alemannen in grosse Teile der Schweiz eindrangen, änderten sich auch die kulturellen Verhältnisse. Als erste brachten die Alemannen das deutsche Volkstum, die deutsche Sprache und das deutsche Recht in unser Land. Im Laufe der 6. Jahrhunderts gerieten die Alemannen unter die Herrschaft der Franken. So wurde auch die Schweiz ein Bestandteil des frankischen Reiches. Im 9. Jahrhundert ging die Einheit des frankischen Reiches verloren. Fast die ganze Schweiz fiel dem Deutschen Reich zu. 1291 schlossen Uri, Schwyz und Unterwalden gegen die Habsburger Landesherrschaft einen ewigen Bund, der in den Jahrzehnten nach dem Sieg über Leopold I von Österreich in 1315 bei Morgarten zur Eidgenossenschaft erweitert wurde.


Kurze Geschichte von 1386 bis heute

Nach Einführung der Reformation siegten 1531 im zweiten Kappeler Krieg die katholischen Kantone. Im Frieden wurden jedem Bundesmitglied religiöse Autonomie zugestanden. Die im Schwabenkrieg 1499 erreichte Unabhängigkeit vom Deutschen Reich wurde 1648 formell anerkannt. 1798 unterlag die alte Eidgenossenschaft den französischen Truppen und der Staatenbund wurde in die zentralistische Helvetische Republik umgewandelt. 1803 stellte Napoleon den Staatenbund (19 Kantone) wieder her. 1815 auf dem Wiener Kongress wurde die Zahl der Kantone auf 22 erhöht und die Neutralität der Eidgenossenschaft von den europäischen Mächte garantiert. Die Spannung zwischen den katholischen und liberalen Kantonen führte 1847 zum Sonderbundskrieg, in dem die liberalen siegten. Die Eidgenossenschaft wurde 1848 mit einer neuen Verfassung in einen Bundesstaat umgewandelt und eine demokratische Republik mit Zweikammersystem gegründet. In den beiden Weltkrieg blieb sie stehts neutral.


Die Neutralität

Fast gleichzeitig mit der im Bundesvertrag festgelegten Ordnung wurde auch die völkerrechtliche Stellung der Schweiz fixiert. Noch am Ende der Mediationszeit und auch im Sommer 1815, als Napoleon aus der Verbannung zurückgekehrt war, um in Frankreich nochmals das Kaiserreich zu errichten, zogen österreichische Truppen auf ihrem Vormarsch nach Westen durch unser Land. Bald darauf jedoch bekundeten die Grossmächte ihren Willen, der Schweiz in Zukunft eine Sonderstellung einzuräumen. Am 20. November 1815 erteilten ihre in Paris versammelten Bevollmächtigten der Schweiz eine förmliche und de facto Anerkennung ihrer immerwährenden Neutralität und gewährleisteten ihr zugleich den Bestand ihres Gebietes in seinen neuen Grenzen. Gleichzeitig anerkannten sie, dass die Neutralität und Unverletzbarkeit der Schweiz dem wahren Interesse aller europäischen Staaten entsprechen.


Die Demokratie

Was ist der Staat? Das heisst, wer entscheidet für den Staat und wer vollzieht die Entschlüsse? Es kann ein Einzelner sein (Diktator, absoluter Monarch, Hauptling), es können Gruppen sein (bestimmte Geschlechter, Stände, Volkskreise), oder es können grundsätzlich alle sein. Diesen letzen Weg schlägt die Demokratie ein. Demokratie heisst Herrschaft des Volkes. Die in helvetischen Revolution geschaffene Staatsform war von aussen aufgenötigt worden. Sie entsprach nicht der inneren Entwicklung und konnte daher nicht lange aufrechterhalten werden. Die Schweiz fand nach schweren Krisen eine Lösung im Bundesstaat, der 1848 geschaffen und in eigener, bodenständiger Art ausgestaltet wurde und der sich bis zur Gegenwart organisch weiter entwickelt hat. Im Bundesstaat sind beide Tendenzen berücksichtigt: Das Bestreben, die Selbständigkeit der Kantone zu wahren und die Entfaltung ihrer besonderen Kräfte zu begünstigen, der Föderalismus, und die Tendenz nach politischer Einheit und Sammlung der Kräfte, der Zentralismus. Die oberste Macht liegt allerdings beim Bund, aber der föderative Charakter macht sich darin bemerkbar, dass bei verschiedenen Angelegenheiten des Bundes die Stimmen der Kantone entscheidend ins Gewicht fallen. Ein weiteres Merkmal des föderativen Aufbaues ist die weitreichende Selbstverwaltung nicht nur der Kantone, sondern auch der Gemeinden. Zu den Wesenszügen unseres schweizerischen Bundesstaaten gehören ferner die verschiedenen Formen der Freiheit.

In Gottes Namen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun. Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll.

Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen. Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten. Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen. Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig. Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften. Niemand soll einen andern, ausser einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters. Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen. Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten. Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen. Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.
Autor: Redaktion Revival Portal
Datum:    08.09.2007
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